Verträge kündigen

Hier können Sie einen abgeschlossenen Vertrag beim jeweiligen Anbieter fristgerecht zum nächstmöglichen Termin kündigen
Wir leiten Sie dafür direkt zum Online-Kündigungsformular des Partners weiter.
 

Telekom

Kündigung: Vertrag hier beim Anbieter kündigen
 

Vodafone (auch eazy)

Kündigung: Vertrag hier beim Anbieter kündigen
 

o2

Kündigung: Vertrag hier beim Anbieter kündigen
 

1&1 (auch 1&1 Discounttarife, PremiumSIM DSL)

Kündigung: Vertrag hier beim Anbieter kündigen
 

congstar

Kündigung: Vertrag hier beim Anbieter kündigen
 

mobilcom-debitel / freenet

Kündigung: Vertrag hier beim Anbieter kündigen
 

EnBW

Kündigung: Vertrag hier beim Anbieter kündigen
 

Maingau

Kündigung: Vertrag hier beim Anbieter kündigen
 

Pyur

Kündigung: Vertrag hier beim Anbieter kündigen
 

Zattoo

Kündigung: Vertrag hier beim Anbieter kündigen
 

Mobilfunkvertrag aus einem unserer eingebundenen oder verlinkten Preisvergleiche oder sonstiger Telekommunikations-Vertrag

Kündigung: Zur Übersicht der Anbieter mit Kündigungsmöglichkeit (bei unserem Abwicklungspartner)
 

Stromvertrag oder sonstiger Vertrag

Kündigung: Zur Übersicht der Anbieter mit Kündigungsmöglichkeit (bei unserem Abwicklungspartner)
 

Als Verbraucher können Sie nach § 312k BGB bestimmte über eine Website abgeschlossene und auf Dauer angelegte Verträge online kündigen. Wir stellen Ihnen daher hier eine Möglichkeit zur Verfügung, direkt bei unserem Partner (also Ihrem Vertragspartner) zu kündigen.
Sollte Ihr Anbieter nicht aufgeführt sein oder ein Link nicht korrekt oder aktuell sein, dann geben Sie uns bitte Bescheid. Wir werden uns umgehend darum kümmern, also z.B. Ihnen den korrekten Link zur Verfügung stellen.
Sollten Sie bei uns einen neuen Vertrag mit Anbieterwechsel und Rufnummernportierung bestellen und Ihre Kündigungsfrist im bisherigen Vertrag erst in mehreren Wochen ablaufen, dann kündigt der neue Anbieter beim alten. Sie müssen dann also nicht selbst kündigen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie die Kündigungsfrist mit diesem Standardverfahren noch einhalten können, so sollten Sie selbst kündigen.


 
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